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Kostenzuschuss

Die Kosten für eine Psychotherapiestunde werden im Erstgespräch vereinbart.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, so erstattet die Krankenkasse einen Teil des Honorars zurück. Derzeit bezahlt die Österreichische Gesundheitskasse Zuschuss in der Höhe von EUR 31,50; die BVAEB erstattet EUR 42,40, die SVS EUR 45,00 pro Sitzung.

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanziert.

Außerdem benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärtzin*jedem praktischen Arzt durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, das in den Arztpraxen vorliegt.

Informationen über das konkrete Vorgehen geben wir gerne im Erstgespräch. Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.